Wer seinen Dienstwagen auch privat nutzt, muss monatlich einen geringen Prozentsatz des Kaufpreises versteuern. Bei Dienstfahrrädern gab es bislang eine solche Regelung nicht. Das hat sich nun geändert und Dienstfahrräder wurden Dienstfahrzeugen gleichgestellt - zumindest was die steuerliche Behandlung angeht. Das sorgt nicht nur für Gerechtigkeit, sondern soll für Arbeitgeber wie auch für Mitarbeiter Vorteile bieten. Von der Gesundheitsförderung, über Reduzierung der CO2-Emissionen bis hin zur Einsparung an Parkraum. Der Erlass des Bundesfinanzministeriums gilt rückwirkend von 2012 an und regelt, dass privatgenutzte Dienstfahrräder ebenso wie Autos mit einem Prozent vom Listenpreis versteuert werden müssen.