Ab Juli 2012 müssen alle verpackten Bio-Produkte, die in einem Mitgliedsstaat hergestellt werden mit einem einheitlichen Bio-Siegel gekennzeichnet sein. Bisher war die Verwendung nur freiwillig. Um das Siegel nutzen zu dürfen, müssen die verwendeten Inhaltsstoffe mindestens zu 95 Prozent aus zertifiziertem Ökolandbau stammen, maximal fünf Prozent dürfen aus konventioneller Landwirtschaft kommen. Optisch ist das einheitliche Bio-Siegel an den zwölf Sternen zu erkennen, die als geschwungenes Blatt auf grünem Hintergrund angeordnet sind. Auch das in Deutschland bekannte sechseckige Bio-Siegel hat wie auch andere länderspezifische Kennzeichnungen weiterhin Bestand, allerdings muss ergänzend das EU-weit geltende Bio-Siegel auf der Verpackung ebenfalls vorhanden sein.